pdf002_Schulbetrieb_im_Lockdown.pdf

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei die Regelungen für die Notbetreuung an Grundschulen:

Die Notbetreuung wird angeboten für Kinder der Schuljahrgänge 1 - 4 in den Szenarien B und C, in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.

 

N. Sengstack - Küster

Rektorin - Grundschule Am Jacobitor