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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,


anbei nun die ersten Informationen zum Schulstart nach den Sommerferien. Wahrscheinlich haben Sie es den aktuellen Medienberichten auch schon entnehmen können.
Das Wichtigste fasse ich für Sie kurz zusammen. Ich bitte Sie dennoch den Elternbrief unseres Kultusministers Herrn Tonne, sowie die „Auf einen Blick“-Regelungen des Niedersächsischen Kultusministeriums genau zu lesen. Besonders wichtig sind in den Regelungen auch für die Reiserückkehrer.


Also, zum Schulstart am 2.09.21 gelten für alle Schülerinnen und Schüler an den ersten 7 Schultagen, also bis zum 10.09.2021 die täglichen Selbsttestungen zu Hause. Sowohl die Tests, wie auch die Dokumentation für die Tests bekommen Sie wieder von uns als Schule gestellt. Wir haben bereits vor den Ferien für alle Schülerinnen und Schüler 2 Tests, also für Donnerstag und Freitag, mit nach Hause gegeben. Wie im letzten Schuljahr gilt auch dieses Jahr wieder, der Testkit und die entsprechende tagesaktuelle Dokumentation gilt als Eintrittskarte in die Schule.


Nach dem 10.09.2021 ist vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler sich 3x pro Woche, also montags, mittwochs und freitags zu Hause testen und Sie dieses auch weiterhin dokumentieren.


Für die ersten 14 Tage gilt für alle, die in der Schule lernen, lehren und arbeiten, die Pflicht des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude. Außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, allerdings sollte auf den Mindestabstand von 1,5m geachtet werden. Wir werden auch im Unterricht darauf achten, dass genügend Maskenpausen ermöglicht werden können, so z.B. während der Lüftungspause.

  • Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen ( z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes ), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn
    vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
  • die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist, oder
  • Schülerinnen und Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Sollten Sie die Befreiung für Ihr Kind beantragen möchten, informieren Sie uns bitte, wir werden Ihnen dann das entsprechende Formular für den Antrag zukommen lassen.Der Härtefall gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.

Wir werden die versetzten Anfangs-Pausen- und Endzeiten beibehalten. Das bedeutet:

Jahrgang 1 + 3 beginnt um 8:20 Uhr. Die 4. Stunde endet um 12:10 Uhr. Die 5. Stunde endet um 13:15 Uhr.

Der Schulkindergarten und die Jahrgänge 2+4 beginnen um 8:00 Uhr. Die 4. Stunde endet um 11:50 Uhr. Die 5. Stunde endet um 12:55 Uhr.

Die Verlässliche Grundschule für den Schulkindergarten und die Jahrgänge 1+2 wird mit Schulstart, also ab Donnerstag, den 02.09.2021 angeboten.

Der Ganztag wird dem folgenden Montag, den 06.09.2021 den Betrieb aufnehmen.

Anbei finden Sie nun den Brief des Kultusministers sowie die Informationen zum Schulstart vom Niedersächsischen Kultusministerium, ich bitte Sie, diese auch zu lesen.

pdf2021-08-24_Brief_an_Eltern_und_Erziehungsberechtigte.pdf

pdf2021-08-24_Infopaket_Schulstart.pdf

Ich wünsche Ihnen, Ihren Kindern und uns einen schönen Schulstart sowie ein hoffentlich fast "normales" Schuljahr

N.Sengstack-Küster

Rektorin der Grundschule Am Jacobitor

Grundschule Am Jacobitor

Herzberger Straße 6
37520 Osterode am Harz

Tel. 05522-9918410
Fax 05522-9918415

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