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Elterninfo 3- Mai 2020
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Mai 2020
Elterninformation 3
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler und Schülerinnen,
nachdem es nun immer wahrscheinlicher wird, dass alle Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien zum Präsenzunterricht verpflichtet werden, möchte ich Ihnen dazu einige Informationen unsererseits mitgeben.
Der Schulbeginn des 4. Jahrgangs hat sehr gut geklappt. Alle Schülerinnen und Schüler haben sich auf die veränderte Schulsituation eingestellt und sind sehr diszipliniert.
Hier nun einige organisatorische Hinweise:
Wir müssen jede Klasse in eine A und ein B Gruppe einteilen. Sie erhalten vor Beginn des Präsenzunterrichts eine Mitteilung über den Start und die Gruppeneinteilung Ihrer Klasse durch den Klassenlehrer.
Der Unterrichtsbeginn für die Klassen 4a und 3a ist um 8:15Uhr und endet um 13:20 Uhr.
Der Unterrichtsbeginn für die Klassen 2a und 1a ist dann um 8:15 Uhr und endet um 12:15 Uhr.
Der Unterrichtsbeginn für die Klassen 4b und 3b ist um 7:50 Uhr und endet um 12:55 Uhr.
Der Unterrichtsbeginn für die Klassen 2b und 1b, sowie den Schulkindergarten ist dann um 7:50 Uhr und endet um 11:50 Uhr.
Bei uns wechselt der Präsenzunterricht der einzelnen Gruppen täglich, somit wiederholt sich der Rhythmus, an welchen Tagen Ihre Kinder in der Schule sein müssen, immer nach zwei Wochen.
Woche |
Wochentag |
Gruppe in der Schule |
Gruppe im Homeschooling |
1 |
Montag |
Gruppe A |
Gruppe B |
Dienstag |
Gruppe B |
Gruppe A |
|
Mittwoch |
Gruppe A |
Gruppe B |
|
Donnerstag |
Gruppe B |
Gruppe A |
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Freitag |
Gruppe A |
Gruppe B |
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Wochenende |
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2 |
Montag |
Gruppe B |
Gruppe A |
Dienstag |
Gruppe A |
Gruppe B |
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Mittwoch |
Gruppe B |
Gruppe A |
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Donnerstag |
Gruppe A |
Gruppe B |
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Freitag |
Gruppe B |
Gruppe A |
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Wochenende |
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1 . . . |
Wir haben den Präsenzunterricht so gestaltet, dass die Hauptfächer ( Deutsch, Mathe, Sachunterricht, und in Jg.3+4 zusätzlich Englisch ) unterrichtet werden.
Die Jahrgänge 1 und 2 haben 4 Unterrichtsstunden pro Tag.
Die Jahrgänge 3 und 4 haben 5 Unterrichtsstunden pro Tag.
Der Schulkindergarten und die Notbetreuung haben 4 Unterrichtsstunden pro Tag.
Aufgrund einiger Ausfälle ( bezogen auf Risikogruppen während der Coronazeit ) ist es uns leider nur möglich, eine Gruppe für die Notbetreuung anzubieten. Unsere Personalkapazitäten sind leider erschöpft.
Allgemeine Hinweise zum Hygienekonzept:
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist laut Aussage vom Niedersächsischen Kultusministerium in den Pausen und beim Schülertransport Pflicht. Während des Unterrichts besteht derzeit noch keine Pflicht. Sollten Sie dies für Ihre Kinder jedoch als notwendig erachten, werden wir dies natürlich akzeptieren. Bitte geben Sie für den Mund-Nasen-Schutz Ihres Kindes eine Brotdose mit, in der der Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts verstaut werden kann. Wichtig ist natürlich auch weiterhin auf die gründliche Händehygiene (nach dem Nasenputzen, Husten oder Niesen, nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen, vor und nach dem Essen, vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen der Schutzmaske, nach dem Toilettengang oder nach Betreten des Klassenraumes) zu achten. Dazu stehen sowohl in den Klassen, wie auch auf den Toiletten genügend Waschmöglichkeiten (Seifenspender und Einmalhandtücher) bereit.
Ein Abstand, von mindestens 1,50 Metern, ist zu Mitschülerinnen und Mitschülern, wie zu Lehrerinnen und Lehrern einzuhalten. Die Klassenräume sind entsprechend vorbereitet und die Tische haben den nötigen Mindestabstand. Jedes Kind bekommt einen festen Sitzplatz. Außerdem wird in allen Klassen, während des Unterrichts und in den Pausen regelmäßig gelüftet.
Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, wird in der Pause eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchführen. Des Weiteren gibt es einen Aushang, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler aufhalten dürfen.
Wir sind bemüht, den Bildungsauftrag so gut wie möglich umzusetzen und die Corona Epidemie eingegrenzt zu halten. Sollten uns Lösungen auffallen, die sich als unpraktisch gestalten, werden wir dies nachbessern müssen und Sie entsprechend darüber informieren.
In der Hoffnung, dass alle gesund sind und bleiben und auf einen guten Schulstart für alle Beteiligten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
iSev-Anleitung
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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
da seit gestern alle Schüler und Schülerinnen unserer Schule einen iServ-Zugang haben, stellen wir hier eine Anleitung für die Anmeldung zur Verfügung. Sollte es bei der Anmeldung Probleme geben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Unsere iServ-Adresse lautet: https://gsjacobitor.de/iserv/login
Lehrerarbeit in Zeiten von Corona
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sicher haben Sie bemerkt, dass Ihre Kinder das Unterrichtsmaterial von uns auf verschiedene Art und Weise bekommen. Während Jahrgang 4 vorwiegend über die Schulplattform iServ die Aufgaben verteilt, wird von anderen Jahrgängen das Material und/oder die Arbeitspläne per Post verschickt. Der Jahrgang 1 bereitet das Material zum Abholen und Einsammeln der bearbeiteten Aufgaben in der Aula vor.
Wir versuchen uns den unterschiedlichen Vorraussetzungen unserer Schülerinnen und Schüler anzupassen, damit alle in dieser schwierigen Zeit ihre Lernaufgaben bekommen können.
Die Vorbereitungen für eine stufenweise Schulöffnung laufen
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit Hochdruck arbeiten wir derzeit daran, alle Maßnahmen zur stufenweisen Öffnung der Schulen umzusetzen. Die Klassenräume sind vorbereitet, die Tische haben einen Mindestabstand von 1,50m, Seifenspender und Einmalhandtücher sind aufgefüllt.
Die Wegführung auf den Fluren und im Treppenhause bietet unseren Schülerinnen und Schülern Orientierung.
Hinweisschilder an beiden Eingängen, den Toilettentüren, dem Sekretariat und dem Lehrerzimmer sowie auf jeder Etage im Treppenhaus erinnern alle an die wichtige Einhaltung der aktuellen Regeln.
Organisatorische Vorbereitungen, wie Stundenplan, geschichtete Anfangs- End- sowie Pausenzeiten sind beschlossen. Ebenso unser Modell eines umschichtigen Unterrichts - die Klassen sind in 2 Gruppen aufgeteilt und wechseln sich tageweise ab.
Wir freuen uns auf einen schönen Start - vorerst mit dem Jahrgang 4 - und bedanken uns bei Ihnen allen als Eltern und Erziehungsberechtigten für Ihre geleistete Unterstützung Ihrer Kinder beim Lernen.
Die Nummer gegen Kummer
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Das Kinder- und Jugendtelefon bietet mit der bundesweit einheitlichen Nummer gegen Kummer ein niedrigschwelliges Beratungsangebot.
https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html
Kinder und Jugendtelefon 116111
kostenlos Mo - Sa von 14 bis 20 Uhr und Mo+Mi+Do von 10:00 bis 12:00 Uhr
Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern arbeiten weiter
Die aktuellen einschneidenden Veränderungen unseres Alltags stellen für viele Familien eine besondere Herausforderung dar. Fehlende Betreuungs-, Freizeit- und Hilfsmöglichkeiten, die Vereinbarung von Home-Office und Kinderbetreuung, die soziale Isolation, die Unsicherheit von Dauer und Auswirkungen der Krise, Angst um den eigenen Arbeitsplatz, etc. können zu großem Stress innerhalb der Familie führen. Vorher schon bestehende Schwierigkeiten in der Familie (z.B. psychische Belastungen, sowohl bei Eltern als auch bei Kindern, häufiger Streit, Unsicherheiten in der Erziehung) können sich durch die besondere Situation verstärken. Gleichzeitig haben manche Veränderungen vielleicht auch positive Auswirkungen auf das Familienleben. Viele können es genießen, mehr gemeinsame Zeit und weniger Termine zu haben.
Die Erziehungsberatungsstellen unterstützen Sie gerne dabei, sich auf die Veränderungen einzustellen, um für sich und Ihre Familie das Beste aus der Situation zu machen und beraten Sie weiterhin in Konflikt- oder Notsituationen.
Die Erziehungsberatungsstellen in Stadt und Landkreis Göttingen sind auch – und gerade – in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Krise für Sie erreichbar! Nutzen Sie das Angebot der Telefon- und Onlineberatungen. Und bitte scheuen Sie sich nicht, ggf. auch auf einen Anrufbeantworter zu sprechen, die Mitarbeiter*innen werden schnellstmöglich zurückrufen.
Beratungs- und Therapiezentrum für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Göttingen (Erziehungsberatungsstelle)
Tel: 0551 400-4927
Mail:
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der AWO
Hann. Münden, Staufenberg, Bühren, Scheden
Tel: 05541 73131
Mail:
Adelebsen, Friedland, Rosdorf, Jühnde, Niemetal, Dransfeld
Tel: 0551 50091-0
Mail:
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Caritas
Duderstadt, Gieboldehausen, Bovenden, Gleichen, Radolfshausen
Tel: 05527 9813-60
Mail:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Osterode
Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Herzberg, Osterode, Bad Grund, Walkenried, Hattorf
Tel: 05522 960-4470
Mail:
Nutzen Sie außerdem das Angebot der bke-Onlineberatung (Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.), das die bke-Jugendberatung und die bke-Elternberatung umfasst:
https://www.bke-beratung.de/~run/
Sprechzeiten und Erreichbarkeit der Lehrkräfte
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Lehrkraft | Sprechzeit | Erreichbarkeit |
Fr. Sengstack - Küster |
täglich 9:00-11:00 Uhr |
05522 - 9918410 |
Fr. Benseler | täglich | |
Fr. Hammer |
dienstags 10:00 - 11:00 Uhr |
05522 - 9918420 |
Fr. Wicke |
montags 10:00 - 11:00 Uhr täglich per Mail |
05522 - 9918420 |
Fr. Baldermann | täglich per Mail | |
Fr. Jorcke |
mittwochs täglich per Mail |
05522 - 9918420 |
Fr. Gellert | täglich per Mail | |
Fr. Groß |
montags 9:00-12:00 Uhr täglich per Mail |
05522 - 9918420 |
Fr. Koch | täglich |
01515-0307494 |
Fr. Hillebrecht | täglich | |
Fr. Winkel | täglich |
01515-5879819 |
Fr. Jankowski |
täglich 9:00-12:00 Uhr täglich per Mail |
05527 - 8491308 |
Hr. Potrykus | täglich 8:00 - 20:00 Uhr |
036071 - 90701 |
Fr. Hinz | täglich |
Hygieneplan der Grundschule Am Jacobitor
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Hygieneplan Corona für die Grundschule Am Jacobitor
VORBEMERKUNG
Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.
Der vorliegende Hygieneplan Corona dient als Ergänzung zum Musterhygieneplan, der allen Schulen des Landes zur Verfügung gestellt wurde. Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.
Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.
Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal, die Schüler und die Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise zu unterrichten.
1. PERSÖNLICHE HYGIENE:
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Wichtigste Maßnahmen
• Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
• Mindestens 1,50 m Abstand zu Personenhalten
• Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
• Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghettio-Faust und kein Händeschütteln.
• Gegenstände, wie z.B. Trinkflaschen, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
• Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Klassenraums) durch a) Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).
Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen.
• Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
• Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).
Diese Masken sollen in den Pausen und beim Schülertransport getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten. Der Mund-Nasen-Schutz ist von jedem Schüler / jeder Schülerin selbst mitzubringen.
Das prophylaktische Tragen von Infektionsschutzhandschuhen wird nicht empfohlen.
Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken:
Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:
• Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
• Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
• Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
• Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
• Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
• Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
• Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 2030 Sekunden mit Seife).
• Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
• Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.
2. RAUMHYGIENE: KLASSENRÄUME, FACHRÄUME, AUFENTHALTSRÄUME, VERWALTUNGSRÄUME, LEHRERZIMMER UND FLURE
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Abhängig von der Größe des Klassenraums sind das in der Regel maximal 9 Schülerinnen und Schüler. Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich. Hauswirtschaftsunterricht kann in den dafür vorgesehenen Fachräumen stattfinden, solange es sich nicht um Nahrungszubereitung handelt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst eine feste Sitzordnung einhalten, die dokumentiert ist. Diese Dokumentation muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.
Reinigung
Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.
Ergänzend dazu gilt:
Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.
In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.
Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich.
Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:
• Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
• Treppen- & Handläufe,
• Lichtschalter,
• Tische, Telefone, Kopierer
• und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und Tastaturen.
3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten.
Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss zumindest in den Pausen durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.
4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN
Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden (geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, Raucherecken, „tote“ Ecken im Schulgelände). Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer und in der Teeküche. Ein Pausen-/Kioskverkauf kann nicht angeboten werden.
5. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT
Sportunterricht und außerschulischer Schulsport können vorläufig aus Gründen des Infektionsschutzes nicht stattfinden, da zur Zeit keine Regelungen vorliegen, die den Infektionsschutz gewährleisten.
6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID- 19-KRANKHEITSVERLAUF
Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html). Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen wie
• Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
• chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
• chronischen Lebererkrankungen) • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
• Krebserkrankungen
• ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
Diese Personengruppen benötigen einen besonderen Schutz und sollten daher im Schuljahr 2019/20 nicht mehr als Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Personen über 60 Jahre können auf freiwilliger Basis eingesetzt werden.
Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet keinen Grund dafür, dass diese Personen nicht als Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Gleiches gilt für Schwangere.
Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.
7. WEGEFÜHRUNG
Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Die Schulen sind aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln. Für räumliche Trennungen kann dies z.B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden erfolgen. Eine zeitliche Trennung ist z.B. durch gestaffelte Pausenzeiten möglich.
Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Schule Warteplätze für den Schülerverkehr oder den öffentlichen Personennahverkehr befinden, muss nach Schulschluss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.
8. KONFERENZEN UND VERSAMMLUNGEN
Konferenzen müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen.
Klassen- und Kurselternversammlungen dürfen nur abgehalten werden, wenn sie unabdingbar sind. Dabei gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Konferenzen.
9. MELDEPFLICHT
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.
Die „Rundverfügung 1-2020 der NLSchB – Verfahren und Meldepflichten bei Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 06.03.2020 ist zu beachten.
Stand: 23.04.2020
Niedersächsischer_Rahmenhygieneplan_-_Corona.pdf
A4_Plakat_10_Hygienetipps_Arabisch.png A4_Plakat_10_Hygienetipps_Deutsch.png
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Begruessen_ohneAnfassen-Plakat.pdf Grundschule_Plakat_haende_waschen_-_Plakat.pdf
3.13Alltagsmasken_COVID_2020-Info.pdf Richtig_niesen_-_Plakat.pdf