Aktuell
Low-T-Ball an der Gundschule Am Jacobitor
- Details
Schultennis-Cup – ein super Turnier für die trübe, nasse Jahreszeit
Draußen stürmt es und regnet Bindfäden, in der Halle herrschen heiße Temperaturen. Denn alle sind mit vollem Einsatz dabei, Punkte beim Low-T-Ball-Turnier zu erspielen. In meistens Dreier- oder Vierer-Gruppen treten die Schülerinnen und Schüler gegeneinander an und ermitteln zuerst einen weiblichen und einen männlichen Klassensieger. Danach geht es ganz hoch her, die Klassenbesten matchen gegeneinander, um die Jahrgangssieger herauszufinden. Diese Spiele werden natürlich mit reichlich Anfeuerungen emotional begleitet. Da ist jeder ganz bei der Sache. Schließlich geht es um Gold, Silber und Bronze. So war das jedenfalls kürzlich in der Jacobitorschule, die in diesem Jahr als erste der Osteroder Grundschulen den Schultennis-Cup durchführte. Angelika Riban (Turnierbeauftragte der TNB-Region Südniedersachsen) und Marlen Harms (Jugendwartin des TCO) freuten sich, dass das Turnier wieder ein voller Erfolg war – natürlich nur durch die Unterstützung der Hauptschule Neustädtertor, deren Schülerinnen und Schüler die Schiedsrichterfunktion am sogenannten Fun-Court übernahmen. Als kleines Dankeschön hierfür gab es süße und herzhafte Leckereien, die einige Schülerinnen und Schüler der Jacobitorschule selbst vorbereitet hatten. Also, alles in allem wieder einmal eine gelungene Veranstaltung.
Und nun die Gewinnerinnen und Gewinner der jeweiligen Jahrgänge:
1. Platz: Cahniey Ahmand 1. Platz:
2. Platz: Lena Janus 2. Platz: Jannik Rohde
3. Platz: Emily Masche 3. Platz: Cam Yaman
4. Platz: Loana Brinkmann 4. Platz: Paul Eikmeier
1. Platz: Svea Schreier 1. Platz: Semen Atamanchuk
2. Platz: Sima Arafat 2. Platz: Bilal Aly
3. Platz: Sofia-Maria Borgardt 3. Platz:: Vincent Vu
4. Platz: Greta Marie Ebelsberger 4. Platz: Abdulhadi Alkojak
1. Platz: Ivana Jovanovic 1. Platz: Mert Ahmet Armagan
2. Platz: Lieske Minde 2. Platz: Konstantin Klaus Warmuth
3. Platz: Samira Bahrami 3. Platz: Abdulbaki Bayram
4. Platz: Anastasia Pekarskajte 4. Platz Felix Feig
1. Platz: Zaineab Aldarwish 1. Platz: Raian Karwan Ali
2. Platz: Eilina Khudir 2. Platz: Said Fandi
3. Platz: Lian Khudir 3. Platz: Enes Koyun
4. Platz: Sahra Lindemann 4. Platz: Jeremy Damon Härter
Dienstag, 11.02.2020
- Details
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
am Dienstag, den 11.02.2020 soll, sofern der Sturm Sabine nicht zurückkehrt und offizielle Stellen etwas anderes berichten, der Unterricht an unserer Schule wieder aufgenommen werden.
Für diesen Tag haben wir auch unseren ersten Termin für das "Gesunde Frühstück" aus dem Projekt Klasse 2000 geplant. Die Klasse 4a ist mit den Vorbereitungen an der Reihe. Bislang haben wir leider noch nicht so viele Helfer, die uns bei der Zubereitung unterstützen. Es wäre schön, wenn sich noch helfende Hände finden könnten.
Der neue Termin für die Gesamtkonferenz und die Schulvorstandssitzung ist Montag, der 17.02.2020 um 15:30 Uhr.
Vielen Dank nochmal an alle, die dazu beigetan haben, dass die Nachricht vom Schulausfall an all unsere Schüler und Schülerinnen, beziehungsweise Eltern und Erziehungsberechtigten weitergetragen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Sengstack - Küster
Rektorin
Schulausfall am Montag, den 10.02.2019
- Details
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
soeben gab es die amtliche Bestätigung:
am Montag, den 10.02.2020 fällt der Schulunterricht aufgrund der aktuellen Wetterverhältnisse in Stadt und Landkreis Göttingen aus.
Somit ist auch unsere Schule betroffen.
Für die Elternvertreter der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes - die Sitzung wird verschoben.
Mit freundlichen Grüßen
N. Sengstack - Küster
Schulleiterin
Aktuelle Informationen zum Sturm Sabine
- Details
Liebe Eltern,
der Sturm sorgt für Unklarheit, ob am Montag, den10.2.2020 ein Schulausfall angeordnet werden wird. Auch wir wissen das noch nicht. Diese Entscheidung muss die Landesschulbehörde oder der Landkreis treffen. Dies geschieht meist am frühen Morgen des betreffenden Tages und wird über NDR oder ffn im Verkehrsfunk des Radios mitgeteilt. Auch auf der Seite www.vmz-niedersachsen.de wird diese Information eingestellt.
Wir als Schule werden ebenfalls auf diesen beiden Wegen informiert. Sobald eine Entscheidung amtlich wird, werden wir sie hier weitergeben.
Wenn Eltern durch eine extreme Wetterlage eine Gefahr für ihr Kind befürchten, dürfen sie selbst über den Schulbesuch entscheiden und müssen das Fernbleiben der Schule mitteilen. (telefonisch: AB ist geschaltet, oder Info per Email an
Sollte sich im Laufe des Vormittags eine Gefahr für den Heimweg entwickeln, so entscheidet die Schulleitung über einen frühzeitigen Schulschluss, den wir dann ebenfalls hier bekanntgeben würden. Nur mit Ihrer Erlaubnis ließen wir die Schülerinnen und Schüler dann früher nach Hause gehen oder abholen. Auch dann würde eine Betreuung für die planmäßige Zeit angeboten.
Nadine Sengstack - Küster, Rektorin
(Diese Information ist vom 9.2.2020, 17:00 Uhr.)
Schulausfall an der Grundschule Am Jacobitor
- Details
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund des angekündigten Sturmes für den kommenden Montag, den 10.02.2020 möchte ich Sie bitten, die aktuellen Warnungen und Informationen bezüglich eines Schulausfalls an unserer Schule zu beachten. Eine endgültige Information kann erst am späten Nachmittag gegeben werden, sofern das Land Niedersachsen vorher keine offizielle Meldung rausgegeben hat. Bitte auch den nächsten Artikel auf unserer Internetseite lesen - wichtig!!!
Ich habe Frau Bizilja - Elternratsvertreterin - informiert, sodass die Informationen auch an die Elternvertreter weitergegeben werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
N. Sengstack - Küster
Schulleiterin
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen
- Details
Elterninformation zu extremen Wetterverhältnissen
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen ( Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm und hohe Temperaturen ):Landkreise entscheiden
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei extremen Wetterverhältnissen entscheiden Sie über den Schulbesuch Ihres Kindes. Ich möchte Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert.
Rundfunksender ( NDR, FFN, ... ) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/ ( oder von der Startseite, Klick auf „Wissenswertes“ )
Landkreis Göttingen – Osterode: https://landkreisgoettingen.de/index.php
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich ( Grundschule ) und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung. Ob die zuletzt genannte Möglichkeit sinnvoll ist, sei dahingestellt. Wichtig ist, dass Sie als Eltern erreichbar sind. Sorgen Sie daher bitte immer dafür, dass wir Sie erreichen können!
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Sengstack – Küster ( Schulleiterin )
Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz ( RdErl. d. MK v. 20.12.2013-36.3-82 000 – VORIS 22410 )
4.
Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen wie Straßenglätte,
Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm und hohe Temperaturen (Hitzefrei)
4.1 Bei Witterungsverhältnissen, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichen oder verlassen können, kann die Niedersächsische Landesschulbehörde anordnen, dass ganz oder teilweise kein Unterricht stattfindet. Die Niedersächsische Landesschulbehörde kann die Entscheidungsbefugnis auf die Landkreise und kreisfreien Städte ihres Zuständigkeitsbereichs übertragen.
4.2 Die Entscheidung ist unverzüglich in geeigneter Weise über die Medien (z.B. Hörfunk, das Fernsehen und/oder das Internet) bekannt zu geben. Der Bezugserlass zu b) ist anzuwenden.
4.3 Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.
4.4 Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts.
4.5 Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann durch die Schulleiterin oder den Schulleiter Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
4.6 Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist der Träger der Schülerbeförderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.7 Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise über das Verfahren zu unterrichten.
4.8 Es ist sicherzustellen, dass gegenüber Schülerinnen und Schülern, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, Aufsichtspflichten erfüllt werden. Auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts sind Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule zu beaufsichtigen. Im Primarbereich dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.
4.9 Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule berührt nicht die Verpflichtungen Auszubildender aus ihrem Ausbildungsverhältnis.
4.10 Unterrichtsstunden, die wegen des angeordneten Unterrichtsausfalls nicht erteilt werden können, sind als Minderzeiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Bezugsverordnung zu c) zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, soweit die jeweilige Lehrkraft während der ausfallenden Unterrichtsstunden auf Weisung der Schulleitung andere dienstliche Aufgaben (u. a. Aufsichts- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Verlässlichen Grundschule) wahrnimmt.
4.11 Bei schwerbehinderten Lehrkräften sind die Bestimmungen des Bezugserlasses zu d), insbesondere Nr. 10.2, zu beachten.
Unser 3. Jahrgang hört am Vorlesetag Pattdeutsch
- Details
Grundschule Am Jacobitor hatte Plattdütsch auf dem Stundenplan
Die 25 Mädchen und Jungen der zwei dritten Klassen der Grundschule Am Jacobitor staunten nicht schlecht, als sie zu einer Unterrichtsstunde „Plattdütsch“ in das Foyer gehen sollten. Zwar wird ab und an während der Schulstunden und in den Pausen auch mal kurz platt geschnackt, aber was könnten diese speziellen 45 Minuten mit sich bringen?
Diese Frage beantwortete Monika Schmidt, denn sie wollte mit den Lütten nicht nur Platt schnacken, sondern ihnen auch klar machen, wie alltägliche Dinge, die übrigens auch gut schmecken, in Platt heißen. Eigens dafür hatte sie fünf Kisten mitgebracht, in denen unter anderem Obst in seinen verschiedenen Sorten und eine Nussvielfalt zu entdecken war. Das Geheimnis der fünften wurde erst am Ende der Unterrichtsstunde gelüftet. In ihr befanden sich Süßigkeiten.
Den Kindern machte es großen Spaß zu erraten, zu wissen oder zu hören, wie die Birne, der Apfel, Blätter, Nüsse und vieles andere mehr in Platt heißen. Irgendwie klang das alles so interessant, dass sich alle eine weitere Stunde dieser Art wünschten und mit Freude auch ein Lied in plattdütscher Sprache anstimmten.
Ihnen machte die Schulstunde „Plattdütsch“ ganz viel Spaß.
Foto und Text: Petra Bordfeld